Häufig gestellte Fragen & Antworten.
Wer sind wir und wie können wir die helfen?
FAQ
Schnelle Hilfe

faX - Fachberatung bei sexualisierter Gewalt
Telefon: 0561 31749116
Email: info@fax-Kassel.de
Zielgruppe: Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sowie deren Umfeld.
Hinweise: Wir beraten in Stadt und Landkreis Kassel.

Kinderschutzbund Kassel
Telefon: 0561 899852
Email: Beratungsstelle@Kinderschutzbund-kassel.de
Zielgruppe: Eltern, Kinder und Jugendliche aus der Stadt Kassel
Hinweise: Die Beratungen sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Persönlich können nur Menschen beraten werden, die in der Stadt Kassel leben.

Kasseler Hilfe
Telefon: 0561 282090
Email: www.kasseler-Hilfe.de
Zielgruppe: Betroffene und Zeugen von Straftaten sowie deren Umfeld aus dem Landgerichtsbezirk Kassel
Hinweise: Wir bieten Zeugenbegleitung. Die Beratung ist kostenlos, anonym und vertraulich.

faX - Fachberatung bei sexualisierter Gewalt
Telefon: 0561 282090
Email: www.kasseler-Hilfe.de
Zielgruppe: Betroffene und Zeugen von Straftaten sowie deren Umfeld aus dem Landgerichtsbezirk Kassel
Angebote / Arbeitsweise /
Besonderheiten
FAQ Kinder & Jugendliche
Es gibt verschiedene Stellen online oder auch in Kassel, an die du dich wenden kannst. Beim Hilfetelefon (Tel: 0800 22 55 530) oder der Nummer gegen Kummer (Tel: 116 111) wirst du kostenlos und anonym beraten. Das heißt du musst nicht sagen, wer du bist.
Auf der Website gibt es auch einen Chat in dem du über deine Sorgen und Gefühle mit einer Berater*in schreiben kannst. Zeiten Nummer gegen Kummer: Montag bis Samstag, 14:00 bis 20:00 Uhr, Chat Montag bis Donnerstag 14:00 bis 20:00 Uhr. In Kassel kannst du bei der Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit (Tel. 0561 10 06 90 55 ) oder beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (0561 787 5909) Hilfe finden.
Ob du Anzeige erstatten möchtest darfst du selbst entscheiden. Grundsätzlich muss eine Anzeige nicht sofort passieren, sondern du hast Zeit dir darüber Gedanken zu machen ob du dafür bereit bist oder nicht. Beratungsstellen können dich bei dieser Entscheidung unterstützen. Wenn du dich dafür entscheidest, kannst du bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Die Polizei muss dann ermitteln. Es kann wichtig sein eventuelle Beweise der Tat zu sichern. Das geht auch ohne eine Anzeige erstatten zu müssen, zum Beispiel bei der vertraulichen Spurensicherung im Klinikum. Dort wird alles dokumentiert und sicher und vertraulich verwahrt, sodass du dir danach in Ruhe Gedanken machen kannst, ob du eine Anzeige stellen möchtest.
Viele Sportverbände, Jugendverbände oder Kirchen haben eigene Kinderschutz- oder Präventionsbeauftragte sowie Aufarbeitungskommissionen. Neben den unabhängigen Beratungsstellen gibt es auch teilweise Ansprechpersonen innerhalb der Organisation, an die ihr euch wenden könnt.Der Sportbereich bietet in Kassel z.B. Unterstützung bei der Sportjugend Region Kassel sowie bei der Anlaufstelle Safe Sport.
In der Schule kannst du dich an eine Lehrkraft oder Schulsozialarbeiter*in wenden, der/dem du vertraust. Sie wissen in der Regel was zu tun ist und können dir weiterhelfen. In der Wohngruppe kannst du dich auch an eine*n vertrauensvolle*n Betreuer*in wenden. Sollte es in der Schule oder der Wohngruppe niemanden geben, dem/der du dich anvertrauen möchtest, hast du immer die Möglichkeit dich bei einer Beratungsstelle zu melden oder das Hilfetelefon oder die Nummer gegen Kummer anzurufen. Dort hast du auch immer die Möglichkeit dich anonym beraten zu lassen. Das heißt ohne deinen Namen nennen zu müssen.
Es ist völlig normal und verständlich, dass du dir unsicher bist. Sexualisierte Gewalt hat viele Gesichter und fängt nicht erst bei körperlichen Übergriffen an. Wenn sich eine Situation oder das Verhalten einer Person für dich unangenehm, falsch oder grenzüberschreitend angefühlt hat, ist das ein ernstzunehmendes Signal. Du kannst dich mit deinem Bauchgefühl immer an eine Beratungsstelle oder beim Hilfetelefon oder der Nummer gegen Kummer melden. Dort wird dir zugehört, geglaubt und die Fachkräfte und Berater*innen unterstützen dich dabei, das Erlebte einzuordnen.
FAQ Eltern
Eine akute Krise ist eine Ausnahmesituation. Das Wichtigste für Sie als Eltern ist es, Ruhe auszustrahlen, Handlungsfähigkeit zu signalisieren und ihrem Kind das Gefühl von Sicherheit zu vermitteln.
Eine akute psychiatrische Versorgung kann in der ortsansässigen Kinder- und Jugendambulanz für psychische Gesundheit (Tel. 0561 10 06 90 55 ) oder beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (0561 787 5909) erfolgen. Darüber hinaus verfügt das Klinikum Kassel über eine ambulante Kinderschutzarbeit mit einem besonders geschulten und interdisziplinären Team (Tel.: 0561 980-5501). Die weitere Aufarbeitung kann mit Unterstützung spezialisierter Fachberatungsstellen erfolgen.
Als Elternteil sind Sie in den allermeisten Fällen nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Eine Anzeige sollte gut überlegt sein, da ein Ermittlungsverfahren für das betroffene Kind belastend sein kann. Wir empfehlen ihr Kind stabil zu halten und fachliche Beratung bei z.B. der Fachberatungsstelle faX oder der Kasseler Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dort können Sie anonym besprechen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind und wie ein Verfahren abläuft, bevor Sie sich entscheiden.
Wenn eine unmittelbare Gefahr für eine Person besteht oder weitere Straftaten verhindert werden müssen, kann ein unmittelbares Einschreiten der Behörden notwendig sein.
Viele Sportverbände, Jugendverbände oder Kirchen haben eigene Kinderschutz- oder Präventionsbeauftragte. Neben den unabhängigen Beratungsstellen gibt es auch teilweise Ansprechpersonen innerhalb der Organisation, an die ihr euch wenden könnt.
Der Sportbereich bietet in Kassel z.B. Unterstützung bei der Sportjugend Region Kassel sowie bei der Anlaufstelle Safe Sport.
Wenn Sie ein ungutes Gefühl haben und/oder die erlebte Situation unklar/herausfordernd erscheint, empfehlen wir Ihnen im ersten Schritt eine Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt aufzusuchen, um Ihre Handlungsschritte sicher zu planen.
Die Träger von Kita, Schule und Jugendhilfeeinrichtungen verfügen über Schutzkonzepte und Beschwerde- sowie Meldeverfahren. Die Schulsozialarbeit der Schule, Vertrauenslehrkräfte oder Einrichtungsleitungen können Sie über die Abläufe informieren.Sollten die Reaktionen der Einrichtung ausbleiben oder selbst Personal im Verdacht stehen, ist das zuständige Jugendamt (Einrichtungsaufsicht) oder die Schulbehörde die richtige Anlaufstelle für Sie.
Ein Verdacht kann große Unsicherheit auslösen. Ein besonnenes Handeln ist nun wichtig. Wir empfehlen Ihnen Ruhe zu bewahren und Ihrem Kinder Schutz sowie Sicherheit zu vermitteln. Drängen Sie ihr Kind nicht zu Aussagen oder stellen Sie keine bohrenden Fragen. Das könnte dazu führen, dass Ihr Kind nicht sprachfähig über das Erlebte ist.
Schenken Sie ihrem Kind Glauben und nehmen Sie die Signale oder Aussagen ernst. Eine eigenständige und unüberlegte Konfrontation mit der beschuldigten Person ist nicht zu empfehlen, da ggf. Beweise gefährdet werden könnten.
Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für das weitere Vorgehen.
FAQ Fachkräfte
Nicht jeder Verdacht verpflichtet automatisch dazu eine Strafanzeige zu erstatten oder das Jugendamt einzuschalten.
Eine Anzeige sollte gut überlegt sein, da ein Ermittlungsverfahren für das betroffene Kind belastend sein kann. Wir empfehlen ihnen auf die Ressourcen des Kindes zu schauen und fachliche Beratung bei z.B. der Fachberatungsstelle faX oder der Kasseler Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dort können Sie anonym besprechen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind und wie ein Verfahren abläuft, bevor Sie sich entscheiden.
Wenn eine unmittelbare Gefahr für eine Person besteht oder weitere Straftaten verhindert werden müssen, ist ein unmittelbares Einschreiten der Behörden notwendig.
Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sollten sie als Fachkraft bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung eine Meldung an das Jugendamt machen. Dabei sollte das festgelegte Verfahren ihrer Einrichtung beachtet und fachliche Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft hinzugezogen werden. Bei akuter Gefahr gilt: Der Schutz des Kindes hat Vorrang.
Grundsätzlich ist es wichtig Verdachtsmomente zu benennen. Im besten Fall gibt es in ihrer Einrichtung ein Schutzkonzept, das eine Ansprechperson für sie benennt, sodass der Verdacht im ersten Schritt nicht im ganzen Team benannt werden muss. Wenn es keine Person gibt, mit der sie ihren Verdacht thematisieren können, kann es helfen den Verdacht zu dokumentieren und sich ggf. externe Beratung zu suchen.
Diese kann auch anonym stattfinden.
Besteht der Verdacht gegen einen Kollegen oder eine Kollegin ihrer Einrichtung, ist es wichtig diesen Verdacht zu benennen – dann meistens auf der dienstlich höheren Ebene, d.h. bei der*dem Vorgesetzten. Auch hier kann eine externe Beratungsstelle unterstützten zu klären, wer in ihrer Situation die richtige Ansprechperson dafür ist.
Ob ein Schutzkonzept verpflichtend ist, hängt von der Einrichtung ab. Für Einrichtungen, die einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bedürfen, ist ein Konzept zum Schutz vor Gewalt gesetzlich vorgesehen. Bei Vereinen mit Kindern- und Jugendarbeit oder anderen Trägerstrukturen ist das gesetzlich nicht der Fall. Es gibt aber zum Teil andere Regelungen bzw. Fördergeber, die ein Schutzkonzept voraussetzen. Egal ob vorgeschrieben oder nicht, es lohnt sich immer danach zu fragen, ob ein Schutzkonzept bereits besteht, bzw. zu schauen, ob dieses (weiter)entwickelt werden kann.
Ja! Sie können sowohl für sich als Fachkraft als auch für ihre Organisation Beratung der Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Diese kann auch anonym erfolgen.
FAQ Organisationen
Ob ein Schutzkonzept verpflichtend ist, hängt von der Einrichtung ab. Für Einrichtungen, die einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bedürfen, ist ein Konzept zum Schutz vor Gewalt gesetzlich vorgesehen. Bei Vereinen mit Kindern- und Jugendarbeit oder anderen Trägerstrukturen ist das gesetzlich nicht der Fall. Es gibt aber zum Teil andere Regelungen bzw. Fördergeber, die ein Schutzkonzept voraussetzen. Egal ob vorgeschrieben oder nicht, je mehr Maßnahmen im Verein entwickelt und umgesetzt werden, desto stärker ist der Schutz für Kinder und Jugendliche. Daher am besten direkt starten!
Ja! Sie können ihre Organisation Beratung der Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Diese kann auch anonym erfolgen.
Nicht jeder Verdacht verpflichtet automatisch dazu eine Strafanzeige zu erstatten oder das Jugendamt einzuschalten.
Eine Anzeige sollte gut überlegt sein, da ein Ermittlungsverfahren für das betroffene Kind belastend sein kann. Wir empfehlen ihnen auf die Ressourcen des Kindes zu schauen und fachliche Beratung bei z.B. der Fachberatungsstelle faX oder der Kasseler Hilfe in Anspruch zu nehmen (siehe schnelle Hilfe). Dort können Sie anonym besprechen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind und wie ein Verfahren abläuft, bevor Sie sich entscheiden.
Wenn eine unmittelbare Gefahr für eine Person besteht oder weitere Straftaten verhindert werden müssen, ist ein unmittelbares Einschreiten der Behörden notwendig.
Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sollten sie als Fachkraft bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung eine Meldung an das Jugendamt machen. Dabei sollte das festgelegte Verfahren ihrer Einrichtung beachtet und fachliche Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft hinzugezogen werden. Bei akuter Gefahr gilt: Der Schutz des Kindes hat Vorrang.
Ja! Ihr müsst ein Schutzkonzept nicht alleine entwickeln. Es gibt - je nach Organisationsform - unterschiedliche Möglichkeiten sich bei der Schutzkonzeptentwicklung begleiten zu lassen. Für alle Jugendverbände und Sportvereine im Landkreis bietet der Jugendring im Landkreis kostenfreie Begleitung an. Auch die Sportjugend Kassel hat zur Begleitung bei der Schutzkonzeptentwicklung einige Angebote. Darüber hinaus bieten Fachberatungsstellen ebenfalls eine Begleitung bei der Schutzkonzeptentwicklung an.