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Fachkräfte

Unsere Anlaufstellen für Fachkräfte klären dich auf und helfen bei Betroffenheit.

Erwachsene tragen die Verantwortung Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Sich über sexualisierte Gewalt zu informieren und genau hinzuschauen, ist ein erster und wichtiger Schritt, um das Thema aus der Tabuzone zu holen und handlungsfähiger zu werden. 

Was ist sexualisierte Gewalt? 

Sexualisierte Gewalt ist „jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können als sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt definiert. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sexuelle Handlungen sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind ausdrückt, dass es einverstanden ist, oder ein Täter oder eine Täterin dies so interpretiert.” (UBSKM, 2024)

Dazu gehören: 

Direkte sexuelle Handlungen („hands-on“): Körperliche Übergriffe, wie sexuelle Berührungen oder Küsse bis hin zur oralen, vaginalen oder analen Penetration. Indirekte sexuelle Handlungen („hands-off“): sexualisierte Sprache, Das Zeigen oder Zusenden pornografischer Inhalte, sexuelle Handlungen vor einem Kind/jugendlicher Person oder die Aufforderung zu sexuellen Handlungen (z.B. auch vor der Webcam/online). 

Sexualisierte Gewalt kann in verschiedenen Kontext auftreten, durch Erwachsene in Umfeld der Kinder (Eltern, sozialer Nahraum, Internet, …), durch Erwachsene.

Was sind Hinweise auf sexuelle Gewalt? 

Es gibt mehrere Faktoren, die Hinweise sein können, dass ein Kind oder eine jugendliche Person sexualisierte Gewalt erfährt oder erfahren hat. Wichtig ist, dass diese ganz unterschiedlich und individuell auftreten und es keine psychischen oder physischen Symptome gibt, die eindeutig/ausschließlich auf sexualisierte Gewalt hindeuten. Fachkräfte sollten bei einem Verdacht zunächst Ruhe bewahren und genau hinschauen und hinhören. Mögliche Hinweise können sein: 

  • Zurückgezogenheit und Verhaltensauffälligkeiten/-änderungen in dem Maße, wie sie zuvor nicht wahrgenommen wurden. Beispielsweise Ängstlichkeit, Leistungsabfall, Ruhelosigkeit, Konzentrationsschwäche oder plötzliche starke Abwehr von körperlicher Nähe. 
  • Psychosomatische Beschwerden wie Kopf- oder Bauchweh, Schlafstörungen oder Hauterkrankungen
  • Auffälliges sexuelles Verhalten. Das Thema taucht immer wieder im Spiel und in Zeichnungen auf; häufiges Spielen an den eigenen Genitalien; Betonung, dass sexuelle Erfahrungen vorhanden sind
  • In seltenen Fällen: Entzündungen und Verletzungen im genitalen und analen Bereich oder im Bereich der Harnröhre

Keines dieser Symptome ist ein eindeutiger Hinweis auf sexualisierte Gewalt als Ursache. Fachkräfte sollten sie dennoch immer ernst nehmen und den Kindern und Jugendlichen Unterstützung und Hilfe anbieten. 

Wie können sich pädagogische Fachkräfte verhalten, wenn sie Verdacht schöpfen? 

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und keine überstürzten Entscheidungen treffen. Im Gespräch mit dem betroffenen Kind/ der jugendlichen Person sollten Sie: 

  • Ruhe bewahren
  • zu verstehen geben, dass Sie voll und ganz auf der Seite der Betroffenen sind
  • vermitteln, dass Sie der betroffenen Person glauben und ihr helfen werden
  • keine suggestiven, ermittelnden Fragen stellen
  • vermitteln, dass die betroffene Person keine Schuld hat und es gut ist, dass sie sich geöffnet hat
  • erklären, dass es kein Petzen ist, wenn die Person sich Ihnen anvertraut und dass über das Erlebte gesprochen werden darf

Auch innerhalb der Einrichtung sollten Gespräche angestoßen werden über 

  • Schutzkonzepte – gibt es bereits ein Schutzkonzept? Sind die dort festgeschriebenen Regeln ausreichend? Wird das Schutzkonzept transparent mit allen Mitarbeitenden besprochen und wissen alle ausreichend Bescheid?
  • Ablauf-/Interventionspläne – Wer ist für was verantwortlich? Wann muss ich die Leitung informieren? Funktionieren unsere Abläufe im Notfall? 
  • Ansprechstellen/Hilfenetzwerke – wo können wir uns Hilfe holen, wenn wir nicht weiterwissen? Welche Fachstellen gibt es in unserer Nähe?

Grundsätzlich gilt: bei Verdacht handeln Sie immer gemäß des Schutzkonzeptes Ihrer Einrichtung.  
Wenn Sie in einer Schule, in einer Gemeinde, bei einem Verein, im medizinischen Bereich oder an anderer Stelle mit Kindern arbeiten und sich unsicher sind, ob bereits ein Schutzkonzept existiert, erkundigen Sie sich, ob es in Ihrer Einrichtung Handlungsleitlinien gibt, an denen Sie sich orientieren können. Sie können sich auch beim Jugendamt oder einer Fachberatungsstelle in Ihrer Nähe (anonym) beraten lassen. (Hilfe finden Sie hier) 

Sollte ein Verdacht gegen eine*n Kolleg*in oder andere Fachkraft innerhalb Ihrer Einrichtung aufkommen, können Sie sich auch immer über das Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch anonym beraten lassen. Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) ist die Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten.  

Wichtig! Für alle gilt: Holen sie sich Unterstützung! 

Beratungsstellen

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faX - Fachberatung bei sexualisierter Gewalt

Telefon: 0561 31749116
Email: info@fax-Kassel.de
Zielgruppe: Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sowie deren Umfeld. 
Hinweise: Wir beraten in Stadt und Landkreis Kassel.

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Kinderschutzbund Kassel

Telefon: 0561 899852
Email: Beratungsstelle@Kinderschutzbund-kassel.de
Zielgruppe: Eltern, Kinder und Jugendliche aus der Stadt Kassel

Hinweise: Die Beratungen sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Persönlich können nur Menschen beraten werden, die in der Stadt Kassel leben.

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Kasseler Hilfe

Telefon: 0561 282090
Email: www.kasseler-Hilfe.de
Zielgruppe: Betroffene und Zeugen von Straftaten sowie deren Umfeld aus dem Landgerichtsbezirk Kassel
Hinweise: Wir bieten Zeugenbegleitung. Die Beratung ist kostenlos, anonym und vertraulich.

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Amani Kassel

Telefon: 0561-71785
Email: info@maedchenhauskassel.de
Amani ist die Fachberatungsstelle gegen sogenannte Gewalt im Namen der Ehre, Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung.